Grundlage der Vermögensabschöpfung ist die Bezifferung, also die Berechnung des illegal erworbenen Vermögensvorteils, der letztlich abgeschöpft werden soll.
Zur Abschöpfung illegal erworbenen Vermögens kennt das deutsche Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht einmal die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils im Zuge der Bemessung des Bußgeldes im Ordnungswidrigkeitenrecht und andererseits den Verfall im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Zur Berechnung des illegal erworbenen Vermögens hat die Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt, die in den Verfahren zu beachten sind.
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